Statuten vom hauswarteverband region basel
I. Name, Sitz, Zweck
Art. 1 Name
Unter dem Namen
hauswarteverband region basel (hvrb)
Nachfolgend <hvrb> genannt, besteht eine Berufs- und Fachorganisation
als Verein im Sinne der Art. 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Art. 2 Sitz
Sitz des hvrb ist der Wohnort des Präsidenten.
Art. 3 Zweck
1Der hvrb ist ein Unterverband im Schweizerischen Fachverband der Hauswarte (sfh).
2Er vertritt die allgemeinen Interessen des Berufstandes der Hauswartin/des Hauswartes und deren eng verwandten Berufe.
3Er fördert das Ansehen und die Qualität des Berufs Hauswartin/Hauswart und fördert namentlich die fachliche Weiterbildung, sowie der Pflege der Geselligkeit.
4Er ist politisch und konfessionell neutral.
II. Mitgliedschaft/Organisation
Art. 4 Mitglieder
Mitglieder des hvrb sind Hauswarte und eng verwandte Berufe.
Art. 5 Aufnahme neuer Mitglieder
Die Aufnahme erfolgt auf Grund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch den Vorstand. Durch den Beitritt unterzieht sich das Mitglied den einschlägigen Statuten, Reglementen und Beschlüssen des Verbandes.
Art. 6 Austritt
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn das Mitglied stirbt, aus dem Verband austritt oder ausgeschlossen wird. Das austretende Mitglied ist verpflichtet, rückständige Beiträge zu bezahlen.
Art. 7 Ausschluss
1Bei grober Zuwiderhandlungen gegen den Verbandszweck kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.
2Wenn er mit den Beiträgen zwei Jahre im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht zahlt.
III. Organe
Art. 8 Organe
Die Organe des hvrb sind:
1Generalversammlung GV
2Vorstand
3Rechnungsprüfungskommission
Art. 9 Generalversammlung
1Die GV ist das oberste Organ des hvrb und übt die strategische Führung des Verbandes aus.
2Die ordentliche GV findet jährlich, in der Regel im 1. Quartal des Jahres statt.
3Die GV ist mindestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich, unter Angabe der Traktanden und Anträge, einzuberufen.
4Eine Ausserordentliche GV
a) Wenn es der Vorstand als notwendig erachtet
b) Wenn 1/5 der Mitglieder schriftlich, mit Angabe der Anträge, verlangen
Art. 10 Vorstand
1Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern.
Die GV wählt den Präsidenten; im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Auf Antrag des Vorstandes kann der Vorstand beliebig erweitert werden, sofern die Generalversammlung ihre Zustimmung erteilt.
2Der Vorstand ist für die operative Führung und die Umsetzung der Beschlüsse der GV zuständig.
3Die Tätigkeit im Vorstand wird entschädigt. Der Vorstand erlässt dazu ein Entschädigungsreglement.
Art. 11 Amtsdauer des Vorstandes
Die GV wählt den Vorstand für die Amtsdauer von 4 Jahren. Die Vorstandsmitglieder können nach Ablauf einer Amtsdauer wieder gewählt werden.
Art. 12 Rechnungsprüfungskommission
1Die Kommission besteht aus 2 Mitgliedern und einem Ersatzmitglied. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre.
2Sie prüft die Kassaführung und die Jahresrechnung und erstattet der
GV Bericht.
3Sie kann auf Anweisung der GV einzelne Geschäfte prüfen.
IV. Finanzielle Bestimmungen
Art. 13 Einnahmen
Die Einnahmen des hvrb bestehen namentlich aus
1Beiträgen der Mitglieder
2Erträgen aus Verbandsaktivitäten
3Zuwendungen
Art. 14 Ausnahmen von Beitragspflicht
1Die Vorstandsmitglieder
2Ehrenmitglieder
V. Schlussbestimmungen
Art. 15 Recht und Beistand
Jedes Mitglied hat das Recht, sich in Berufs- und Gehaltsfragen, bei Differenzen mit Vorgesetzten an den Vorstand zu wenden.
Der Vorstand versucht, die Anliegen bestmöglich zu erledigen (zum Beispiel durch Vermittlung).
Art. 16 Auflösung
1Die Auflösung des hvrb erfordert eine Zweidrittelmehrheit der an der
GV anwesenden Mitglieder.
2Ueber die Art und Weise der Auflösung und die Verwendung von vorhandenem Verbandsvermögen bestimmt die GV.
Art. 17 Inkrafttreten
1Diese an der Generalversammlung vom 28. März 2025 in Bubendorf
genehmigten Statuten ersetzen die bisherigen vom 11. Februar 2003
und treten sofort in Kraft.
2Die Statuten wurden von der Geschäftsleitung vom SFH im Dezember 2024 genehmigt.
Reigoldswil, den 28. März 2025
hauswarteverband region basel
Der Präsident Der Aktuar
Thomas Scherrer Urs Felder